Gesetze / Verordnung über Flugfunkzeugnisse

FlugfunkV 2008

§ 5 Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

§ 4 § 6